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Kassensicherungsverordnung ab 01.10.2020


Für alle deutschen Unternehmen, welche Einnahmen durch Bargeld, EC-Cash oder Guthabenkarten erzielen, gelten neue gesetzliche Verpflichtungen (KassensichV). Sollte es eine Nachrüstungslösung für Ihre Kasse geben, müssen Sie bis zum 30.09.2020 handeln. Entgehen Sie dem Last-Minute-Stress, und bestellen Sie jetzt unsere gesetzeskonforme Soft- und Hardwarelösung ohne Lieferengpässe! Bei Verstößen beträgt das Bußgeld ab dem 01.10.2020 bis zu 25.000€ pro Kasse.

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